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Warum und wie Online-Shops ihre Kunden besser informieren sollten

Von Karsten Büttner

Da haben wir's! Als Shopbetreiber denken wir natürlich, dass AGB und das "Kleingedruckte" auf der Website reichen, um unseren Besuchern genügend Vertrauen beim Kauf zu geben. Eine Untersuchung bei Online-Shopkunden zur Kenntnis ihrer Verbraucherrechte offenbart da jedoch anderes.

Die meisten Konsumenten wissen nicht, was in Online-Shops erlaubt ist und was nicht. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie von Trusted Shops. Durchgeführt wurde die Umfrage vom Marktforschungsinstitut ComCult Research. Insgesamt wurden 1.000 Online-Shopper befragt.

Nur 71,2 Prozent wussten, dass in manchen Fällen der Verbraucher die Rücksendekosten tragen muss. Das kann zum Beispiel für Produkte gelten, die weniger als 40 Euro kosten. Fast ein Drittel fürchtet fälschlicherweise das Rücksenderecht zu verlieren, wenn Originalverpackungen geöffnet worden sind.

Beim Datenschutz überschätzen viele Verbraucher ihre Rechte: Zwar kann man jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, aber diese müssen nicht, wie 86 Prozent glauben, auf Wunsch sofort vollständig gelöscht werden. Denn viele Daten müssen für Bilanzen und Finanzamt länger aufbewahrt werden.

Weitere Wissenslücken: Wenn ein Onlineshop nicht sofort liefern kann, muss er zu jedem Produkt eine Lieferzeit angeben (hier lagen 32 Prozent falsch). Kein Shop ist gezwungen, verschiedene Zahlungsmethoden anzubieten (54 Prozent falsch). Für Transportschäden haftet stets der Verkäufer – anders lautende AGB-Formulierungen sind unwirksam (62 Prozent falsch).

Nutzer urteilen eher intuitiv

Die meisten Onlinekäufer scheinen sich mehr an ihrem allgemeinen Rechtsempfinden anstatt an gesicherten Erkenntnissen zu orientieren. Nur so lässt sich die soziodemografische Ausgeglichenheit der Resultate erklären.

Weder Alter, Geschlecht, Schulbildung oder Interneterfahrung haben einen signifikanten Einfluss auf die Fehlerquote.

Nun lässt sich sagen: Das macht ja nichts, wenn die Verbraucher nicht so genau Bescheid wissen. Doch die Unkenntnis ihrer Rechte kann eben auch ein Kaufhemmnis darstellen. Somit macht es durchaus Sinn, das offensichtliche Informationsdefizit von Shopbesuchern wahrzunehmen und Abhilfe zu schaffen.

Eine Möglichkeit besteht darin, einen Extra-Informationskasten auf der Website zu schaffen, um dort die wichtigsten Informationen kurzgefasst dem Besucher zur Verfügung zu stellen.

 

 

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